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Lohnabrechnung und Sozialversicherung

Lohnabrechnung und Beratung zur Sozialversicherung (SGK)

Die Lohnabrechnung und Sozialversicherungsberatung umfasst Pflichten jedes Arbeitgebers, die sich jeden Monat wiederholen und bei denen schon kleine Fehler Strafen nach sich ziehen können. Eine verspätete Anmeldung, ein falsch berechneter Beitrag oder ein zu wenig gemeldeter Tag kann zu einem Bußgeld und zum Verlust von Fördermitteln führen.

Auf Grundlage des Gesetzes Nr. 5510 über die Sozialversicherung und die allgemeine Krankenversicherung sowie des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 erstellen wir Ihre Lohnabrechnungen, nehmen Ihre Meldungen fristgerecht vor und beantworten Ihre Personalfragen. Beträge, die sich jede Periode ändern – etwa Mindestlohn, Beitragsbemessungsgrenze und Abfindungshöchstbetrag –, verfolgen wir laufend.

Monatliche Lohnabrechnung und Meldungen

  • Berechnung von Brutto- und Nettolohn nach Arbeitszeiterfassung, Berücksichtigung von Überstunden, Prämien und Sonderzahlungen
  • Berechnung von Einkommensteuer, Stempelsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Abgabe der kombinierten Lohnsteuer- und Sozialversicherungsmeldung (muhtasar ve prim hizmet) bis zum 26. des Folgemonats
  • Erstellung von Lohnjournal, Lohnzetteln und Buchungen
  • Elektronische Lohnabrechnung und Bereitstellung der Abrechnungen an die Mitarbeiter

Eintritt, Austritt und Abfindungen

Die Anmeldung zur Sozialversicherung ist grundsätzlich vor Arbeitsbeginn abzugeben; die Abmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist nach dem Ausscheiden. Sobald uns Ihre Personalangaben vorliegen, nehmen wir die Meldungen unverzüglich vor.

  • Berechnung von Abfindung (kıdem tazminatı), Kündigungsfristentschädigung (ihbar tazminatı) und Vergütung für nicht genommenen Urlaub
  • Bestimmung des richtigen Austrittscodes und Prüfung der Kündigungsunterlagen
  • Meldung von Krankheitstagen, unbezahltem Urlaub und Fehltagen

Beitragsförderungen und SGK-Prüfungen

Die Beitragsförderungen und Beschäftigungshilfen für Arbeitgeber hängen vom Profil der Mitarbeiter, der Situation des Betriebs und etwaigen Beitragsrückständen ab. Wir ermitteln, welche Förderungen Sie nutzen können, und stellen sicher, dass die Meldungen mit Förderung abgegeben werden. Durch regelmäßige Kontrollen verhindern wir, dass Förderungen wegen Beitragsschulden oder unvollständiger Meldungen verloren gehen.

Bei Prüfungen der Sozialversicherungsanstalt (SGK) bereiten wir die angeforderten Unterlagen vor und unterstützen Sie beim Einspruch gegen Bußgelder. Bei Fragen mit rechtlicher Dimension arbeiten wir im Rahmen unserer Rechtsberatung mit unseren Anwälten zusammen.

Arbeitsrechtliche Beratung

Die Genehmigungsverfahren für ausländische Mitarbeiter erläutern wir auf unserer Seite Arbeitserlaubnis für ausländische Mitarbeiter.

  • Erstellung von Arbeitsverträgen auf Türkisch und in den gewünschten Sprachen
  • Arbeitszeit, Überstunden, Jahresurlaub und Reisekostenregelungen
  • Sozialversicherung ausländischer Mitarbeiter und internationale Sozialversicherungsabkommen
  • Hinweise auf die wesentlichen Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz Nr. 6331

Für wen ist das geeignet?

  • Alle Gesellschaften und Einzelunternehmen mit Mitarbeitern
  • Unternehmen mit wachsender Belegschaft, die die Lohnabrechnung auslagern möchten
  • Arbeitgeber, die sicher sein möchten, dass sie die Beitragsförderungen nutzen
  • Unternehmen, die ausländische Staatsangehörige beschäftigen

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Schritt 1

    Übermittlung der Daten

    Personalliste, Lohndaten und Änderungen im Monat werden uns übermittelt.

  2. Schritt 2

    Lohnberechnung

    Die Abrechnungen werden nach Arbeitszeiterfassung erstellt und Ihnen zur Freigabe vorgelegt.

  3. Schritt 3

    Meldung und Erklärung

    Die kombinierte Lohnsteuer- und Sozialversicherungsmeldung wird fristgerecht abgegeben.

  4. Schritt 4

    Zahlungsinformation

    Nettolöhne, Steuer- und Beitragsbeträge werden Ihnen mit einer Zahlungsliste mitgeteilt.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgen?

Die Anmeldung muss grundsätzlich vor Arbeitsbeginn der versicherten Person bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) erfolgen. Für einige Branchen und Situationen sieht das Gesetz abweichende Fristen vor. Da eine verspätete Meldung zu einem Bußgeld führt, sollten Sie uns die Daten neuer Mitarbeiter vor deren Arbeitsbeginn übermitteln.

Wie wird die Abfindung berechnet?

Liegen die Voraussetzungen vor, wird die Abfindung (kıdem tazminatı) für jedes volle Dienstjahr auf Grundlage des letzten Bruttolohns berechnet; bestimmte regelmäßig mit dem Lohn gezahlte Nebenleistungen werden einbezogen. Der Betrag darf den für den jeweiligen Zeitraum festgelegten Abfindungshöchstbetrag nicht übersteigen. Die Berechnung können wir anhand Ihrer Personaldaten vornehmen.

Wann ist die kombinierte Lohnsteuer- und Sozialversicherungsmeldung abzugeben?

Die Meldung (muhtasar ve prim hizmet beyannamesi) ist bis zum 26. des auf den jeweiligen Monat folgenden Monats abzugeben. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Aktuelle Termine finden Sie in unserem Steuerkalender (auf Türkisch).

Welche SGK-Förderungen kann ich nutzen?

Die Förderungen hängen von Faktoren wie Alter, Geschlecht und Behinderung der Mitarbeiter, der Art der Einstellung und davon ab, ob Ihr Betrieb Beitragsrückstände hat. Anhand Ihrer aktuellen Personalliste ermitteln wir die anwendbaren Förderungen und gegebenenfalls in früheren Perioden versäumte Förderungen.

Kontakt

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