Zwei unserer Partner führen den Titel des unabhängigen Abschlussprüfers. In Bursa und Umgebung führen wir die Pflichtprüfungen von Gesellschaften durch, die nach dem türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 prüfungspflichtig sind, sowie Prüfungen von Gesellschaften, die sich freiwillig prüfen lassen möchten.
Welche Gesellschaften sind prüfungspflichtig?
Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch werden die prüfungspflichtigen Gesellschaften durch Präsidialdekret bestimmt. Danach wird eine Gesellschaft ab der folgenden Periode prüfungspflichtig, wenn mindestens zwei der Kriterien Bilanzsumme, jährliche Nettoumsatzerlöse und Zahl der Beschäftigten in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die festgelegten Schwellenwerte überschreiten. Für Gesellschaften bestimmter Tätigkeitsbereiche gelten zudem abweichende Schwellenwerte.
Da die Schwellenwerte regelmäßig angepasst werden, müssen wir die Situation Ihrer Gesellschaft anhand der für das jeweilige Jahr geltenden Werte berechnen. Mit den Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Beschäftigtenzahlen der letzten zwei Jahre ist diese Beurteilung schnell erledigt.
Ablauf der Pflichtprüfung
Der Abschlussprüfer wird für jedes Geschäftsjahr und vor Ablauf des zu prüfenden Zeitraums von der Gesellschafterversammlung gewählt; die Wahl wird ins Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht. Die Prüfung umfasst Planung, das Verständnis des internen Kontrollsystems, die Prüfung von Salden und Geschäftsvorfällen sowie die Berichterstattung. Am Ende wird ein Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers mit einem Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erteilt.
Freiwillige Prüfung
Auch ohne gesetzliche Pflicht möchten viele Gesellschaften ihren Abschluss unabhängig prüfen lassen. Den Umfang einer freiwilligen Prüfung legen wir gemeinsam nach ihrem Zweck fest:
- Bankkredit oder Finanzierungsantrag
- Due Diligence vor Aufnahme eines Gesellschafters, Unternehmensverkauf oder Übernahme
- Prüfung des Konzernreportings auf Verlangen der ausländischen Muttergesellschaft
- Bedarf an Vertrauen zwischen Gesellschaftern bzw. zwischen Geschäftsleitung und Gesellschaftern
- Prüfung bestimmter Konten oder Geschäftsvorfälle für besondere Zwecke
Unser Unabhängigkeitsgrundsatz
Ein Abschlussprüfer darf nicht an der Buchführung oder der Aufstellung des Abschlusses der geprüften Gesellschaft mitgewirkt haben. Deshalb übernehmen wir keine Abschlussprüfung bei Gesellschaften, deren Buchhaltung wir führen; diese unterstützen wir bei der Vorbereitung auf die Prüfung. Zur Prüfungsvorbereitung siehe unsere Leistungen Finanzberichterstattung und Interne Revision und Risikomanagement.
Für wen ist das geeignet?
- Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch prüfungspflichtige Gesellschaften
- Gesellschaften nahe den Schwellenwerten, die sich vorbereiten möchten
- Unternehmen in Kredit-, Investitions- oder Beteiligungsgesprächen
- Gesellschaften, deren ausländischer Gesellschafter einen geprüften Abschluss verlangt
Wie läuft das Verfahren ab?
- Schritt 1
Erste Einschätzung
Wir stellen fest, ob Sie prüfungspflichtig sind, und bestimmen den Prüfungsumfang.
- Schritt 2
Auftrag und Wahl
Der Prüfungsauftrag wird unterzeichnet; bei der Pflichtprüfung erfolgen Wahl durch die Gesellschafterversammlung und Eintragung.
- Schritt 3
Planung und Zwischenprüfung
Wir lernen Ihr Unternehmen und Ihre internen Kontrollen kennen und erstellen einen risikoorientierten Prüfungsplan.
- Schritt 4
Jahresabschlussprüfung
Wir prüfen Salden und Geschäftsvorfälle und holen die erforderlichen Bestätigungen ein.
- Schritt 5
Berichterstattung
Wir legen den Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers und einen Management Letter mit unseren Feststellungen vor.
Häufig gestellte Fragen
Ist meine Gesellschaft prüfungspflichtig?
Überschreiten Sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der per Präsidialdekret festgelegten Kriterien Bilanzsumme, Nettoumsatzerlöse und Beschäftigtenzahl, ist Ihre Gesellschaft prüfungspflichtig. Die Schwellenwerte werden regelmäßig angepasst. Wenn Sie uns die Abschlüsse der letzten zwei Jahre und Ihre Beschäftigtenzahl senden, klären wir Ihre Situation.
Wann muss der Abschlussprüfer gewählt werden?
Der Prüfer muss vor Ablauf des zu prüfenden Geschäftsjahres von der Gesellschafterversammlung gewählt werden. Danach lässt der Verwaltungsrat den Prüfer ins Handelsregister eintragen und bekannt machen. Haben Sie Ihre Prüfungspflicht spät bemerkt, sollten Sie unverzüglich handeln.
Darf die Kanzlei, die unsere Buchhaltung führt, auch unsere Abschlussprüfung durchführen?
Nein. Nach den Unabhängigkeitsregeln darf ein Prüfer, der die Bücher einer Gesellschaft führt oder deren Abschluss aufstellt, deren Prüfung nicht übernehmen. Buchhaltung und Abschlussprüfung müssen von verschiedenen Parteien erbracht werden.
Wie lange dauert eine Abschlussprüfung?
Die Dauer hängt von Größe, Geschäftsvolumen und Ordnung der Bücher der Gesellschaft ab. Eine Prüfung besteht in der Regel aus Zwischenprüfungen im Laufe des Jahres und der Jahresabschlussprüfung; die rechtzeitige Vorlage der Unterlagen verkürzt das Verfahren deutlich. Um den Umfang zu besprechen, nutzen Sie das Formular Angebot anfordern.
