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Investition und Förderung

Beratung zu Investitionsförderungsbescheinigung und staatlichen Förderungen

Mit dem System der Investitionsförderung unterstützt der Staat Investitionen, die inländische Produktion, Beschäftigung und Exporte steigern, durch Steuer-, Beitrags- und Finanzierungshilfen. Ein gut aufgebauter Antrag kann die Gesamtkosten und die Amortisationsdauer einer Investition erheblich beeinflussen; Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass die Bescheinigung vor Beginn der Investition und mit dem richtigen Umfang erteilt wird.

Wir beurteilen Ihr Investitionsprojekt nach den geltenden Förderbestimmungen und beraten zu Investitionsförderungsbescheinigung, staatlichen Förderungen und Bewilligung der aktiven Veredelung vom Antrag bis zum Abschluss. Bereits in der Entscheidungsphase stellen wir mit einer Machbarkeitsstudie die rechtlichen Pflichten, die nutzbaren Förderelemente und die finanziellen Belastungen der Investition dar.

Investitionsförderungsbescheinigung

Die Förderbescheinigung eröffnet je nach Gegenstand, Standort und Höhe der Investition den Zugang zu unterschiedlichen Förderelementen. Je nach Umfang der Bescheinigung kommen etwa Umsatzsteuerbefreiung und Zollbefreiung beim Erwerb von Maschinen und Anlagen, Steuerermäßigung, Übernahme des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge, Zins- oder Gewinnanteilszuschuss und Zuweisung eines Investitionsgrundstücks in Betracht.

Sätze, Laufzeiten und regionale Unterschiede der Förderelemente sind gesetzlich festgelegt und ändern sich von Zeit zu Zeit. Daher berechnen wir die für Ihr Projekt geltenden Förderungen nach den am Antragstag gültigen Regelungen.

  • Prüfung, ob die Investition förderfähig ist und welche Förderart passt
  • Erstellung der Antragsunterlagen und der Maschinen- und Anlagenlisten
  • Änderungen der Bescheinigung, Fristverlängerungen und Änderungsanträge
  • Verfahren zum Abschlussvermerk (tamamlama vizesi) nach Fertigstellung der Investition
  • Korrekte Abbildung von Steuerermäßigung und Beitragsförderung in Buchhaltung und Steuererklärungen

Förderungen von KOSGEB und Entwicklungsagentur

KOSGEB fördert kleine und mittlere Unternehmen über regelmäßig aufgelegte Programme. Die Entwicklungsagentur Bursa Eskişehir Bilecik (BEBKA), zuständig für Bursa, Eskişehir und Bilecik, bietet Unternehmen der Region finanzielle Unterstützung über Projektaufrufe. Wir verfolgen die Aufrufe, prüfen, zu welchem Programm Ihr Projekt passt, und unterstützen bei der Erstellung der Antragsunterlagen.

Bewilligung der aktiven Veredelung

Das Verfahren der aktiven Veredelung (dahilde işleme rejimi) ermöglicht es, Rohstoffe und Vorprodukte für die Herstellung von Exportwaren im Rahmen der Bewilligung ohne Zahlung von Zöllen und ähnlichen Abgaben einzuführen, und bietet unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Umsatzsteuervorteil bei Inlandskäufen. Antrag, Überwachung der Ausfuhrverpflichtung und Abschluss der Bewilligung führen wir gemeinsam mit Ihnen durch. Für Umsatzsteuerforderungen aus Exporten im Rahmen des Verfahrens kommt auch unsere Leistung Umsatzsteuererstattung zum Tragen.

Was wir von Ihnen benötigen

Für eine erste Beurteilung genügen Gegenstand, Standort und geschätzte Höhe der Investition, die Liste der zu erwerbenden Maschinen und Anlagen, die geplante Beschäftigung und die Finanzierungsstruktur. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie mit der Investition beginnen oder Maschinen bestellen – nur so lassen sich die Förderungen vollständig nutzen. Für einen Termin erreichen Sie uns über unsere Seite Kontakt.

Für wen ist das geeignet?

  • Hersteller, die ein neues Werk errichten oder ihre Kapazität erweitern
  • KMU, die in Maschinen und Anlagen investieren möchten
  • Unternehmen, die mit importierten Vorprodukten produzieren und exportieren
  • Ausländische Investoren, die eine Produktionsinvestition in der Türkei planen

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Schritt 1

    Projektbewertung

    Wir lassen uns Ihre Investition schildern und zeigen passende Förderprogramme und den voraussichtlichen Nutzen auf.

  2. Schritt 2

    Antragsvorbereitung

    Wir erstellen Antragsunterlagen, Listen und erforderliche Dokumente.

  3. Schritt 3

    Antrag und Begleitung

    Wir reichen den Antrag bei der zuständigen Stelle ein und beantworten Rückfragen.

  4. Schritt 4

    Umsetzung

    Wir sorgen dafür, dass Erwerbe und Förderungen im Rahmen der Bescheinigung korrekt gebucht werden.

  5. Schritt 5

    Abschluss

    Wir führen den Abschlussvermerk bzw. den Abschluss der Bewilligung durch.

Häufig gestellte Fragen

Wie erhält man eine Investitionsförderungsbescheinigung?

Der Antrag wird mit den Angaben und Unterlagen zur Investition über das elektronische System des Ministeriums für Industrie und Technologie gestellt. Das Ministerium prüft Gegenstand, Standort und Höhe der Investition und erteilt die Bescheinigung. Da Ausgaben vor Erteilung der Bescheinigung grundsätzlich nicht gefördert werden, sollte der Antrag vor Beginn der Investition gestellt werden.

Welche Unterlagen werden für eine Förderbescheinigung benötigt?

In der Regel werden Angaben zum Unternehmen, Gegenstand und Kapazität der Investition, Angaben zum Standort, die Maschinen- und Anlagenliste, der Finanzierungsplan und Beschäftigungsangaben verlangt. Je nach Investitionsart können weitere Unterlagen erforderlich sein. Eine auf Sie zugeschnittene Liste erstellen wir im Erstgespräch.

Welche Förderungen sind mit einer Förderbescheinigung möglich?

Je nach Umfang der Bescheinigung kommen etwa Umsatzsteuerbefreiung, Zollbefreiung, Steuerermäßigung, Übernahme des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge, Zins- oder Gewinnanteilszuschuss und Zuweisung eines Investitionsgrundstücks in Betracht. Welche Förderungen in welcher Höhe gelten, hängt von Art und Standort der Investition ab.

Welchen Vorteil bietet die Bewilligung der aktiven Veredelung?

Sie ermöglicht, die für die Herstellung von Exportwaren benötigten Vorprodukte im Rahmen der Bewilligung ohne Zölle und ähnliche Abgaben zu beschaffen. Das senkt die Kosten und den Finanzierungsbedarf des Exporteurs. Die Ausfuhrverpflichtung aus der Bewilligung muss fristgerecht erfüllt werden; andernfalls können die Vorteile zurückgefordert werden.

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