Dank dieser Zusammenarbeit müssen Sie bei einem Problem im Steuer-, Sozialversicherungs- oder Gesellschaftsrecht denselben Sachverhalt nicht immer wieder verschiedenen Personen schildern. Ein Team, das die Abbildung des Sachverhalts in der Buchhaltung kennt, begleitet von Anfang an auch das rechtliche Verfahren.
Steuerrecht
- Festlegung des Vorgehens bei Steuerprüfungen, Steuerfestsetzungen sowie Steuer- und Strafbescheiden
- Erstellung der finanziellen Analysen, auf die sich die Klageschrift in Steuerverfahren stützt
- Beurteilung bei Zahlungsbefehlen, Pfändungen und der Beitreibung öffentlicher Forderungen
- Prüfung der Haftung gesetzlicher Vertreter und Gesellschafter für öffentliche Schulden
- Prüfung von Verträgen unter Steuer- und Stempelsteuergesichtspunkten
Gesellschaftsrecht
- Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
- Anteilsübertragungen, Ausscheiden von Gesellschaftern und Gesellschaftervereinbarungen
- Vorbereitung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung und des Verwaltungsrats
- Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Liquidation
Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht
Wir unterstützen Arbeitgeber bei den häufigsten Fragen nach dem Gesetz Nr. 5510 über die Sozialversicherung und die allgemeine Krankenversicherung sowie nach dem Arbeitsgesetz Nr. 4857.
- Einsprüche gegen Prüfungen, Bußgelder und Beitragsforderungen der Sozialversicherungsanstalt (SGK)
- Berechnung von Abfindung (kıdem tazminatı), Kündigungsfristentschädigung (ihbar tazminatı) und sonstigen Arbeitnehmeransprüchen
- Erstellung von Arbeitsverträgen und Betriebsordnungen
- Gesetzeskonforme Durchführung von Kündigungsverfahren
Wie wir arbeiten
Zuerst hören wir uns den Sachverhalt an, prüfen die Unterlagen und stellen fest, ob das Problem finanzieller, rechtlicher oder beider Natur ist. Danach teilen wir Ihnen schriftlich mit, wer welche Aufgabe übernimmt, welche Fristen gelten und welche Wege offenstehen. Vertretungen, die anwaltliche Leistungen erfordern, erfolgen im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung mit unseren Partneranwälten.
Einzelheiten zu Steuerstreitigkeiten finden Sie auf unserer Seite Steuerprüfungen und Steuerstreitigkeiten, zu Personalfragen auf der Seite Lohnabrechnung und Sozialversicherung.
Für wen ist das geeignet?
- Unternehmen mit einer Streitigkeit mit der Steuerverwaltung oder der SGK
- Gesellschaften, die eine Änderung ihrer Gesellschafterstruktur planen
- Arbeitgeber, die bei Personalaustritten die rechtlichen Risiken kennen möchten
- Geschäftsführer, denen wegen öffentlicher Schulden eine persönliche Haftung droht
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Zeit habe ich, um gegen eine Steuerstrafe vorzugehen?
Die Frist für eine Klage beim Finanzgericht gegen einen Steuer- und Strafbescheid beträgt 30 Tage ab Zustellung. Innerhalb dieser Frist können, soweit gesetzlich zulässig, auch Verwaltungswege wie das Verständigungsverfahren (uzlaşma) in Betracht kommen; da der gewählte Weg die Fristen beeinflusst, empfehlen wir, sich unmittelbar nach der Zustellung mit uns in Verbindung zu setzen.
Erbringen Sie die Rechtsberatung selbst?
Finanzanalyse, Berechnungen und die Beurteilung der Rechtslage übernehmen unsere Steuerberater. Anwaltliche Leistungen wie Rechtsgutachten, Schriftsätze und die Vertretung vor Gericht erbringen unsere spezialisierten Partneranwälte. Da wir den Fall gemeinsam bearbeiten, genügt es, wenn Sie Ihre Fragen und Unterlagen nur an uns senden.
Kann gegen ein Bußgeld der SGK Einspruch eingelegt werden?
Ja. Gegen Bußgelder der Sozialversicherungsanstalt (SGK) kann innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Behörde Einspruch eingelegt und bei Ablehnung der Rechtsweg beschritten werden. Da die Fristen kurz sind, sollte der Bescheid nach Erhalt ohne Verzögerung geprüft werden.
Haften die Gesellschafter einer Limited Şirket für deren Steuerschulden?
Für öffentliche Forderungen, die bei der Gesellschaft nicht beigetrieben werden können, kann eine Haftung der Gesellschafter einer Limited Şirket im Verhältnis ihrer Kapitalanteile entstehen. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter ist gesondert geregelt. Den Umfang der Haftung in Ihrem konkreten Fall prüfen wir gemeinsam mit unseren Anwälten.
