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Ausländische Investoren

Firmengründung in der Türkei für ausländische Investoren

Die Gründung einer Gesellschaft mit ausländischem Kapital unterliegt grundsätzlich denselben Regeln wie eine inländische Gründung; der Unterschied besteht darin, dass die Unterlagen der ausländischen Gesellschafter im Ausland erstellt und beglaubigt, übersetzt und den türkischen Behörden in der richtigen Form vorgelegt werden müssen. Eine kleine Lücke bei diesen Schritten kann die Eintragung um Wochen verzögern.

Auf Grundlage des türkischen Handelsgesetzbuchs Nr. 6102 und des Gesetzes Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen führen wir die Gründung für ausländische Investoren gemeinsam mit unseren spezialisierten Partneranwälten durch. Den Gesellschaftsvertrag erstellen wir passend zu Ihrer Gesellschafterstruktur und zu möglichen künftigen Risiken und begleiten das Verfahren auf Englisch.

Gründungsoptionen

  • Limited Şirket (Ltd. Şti., vergleichbar mit einer GmbH): kann mit einem Gesellschafter gegründet werden; verbreitet für kleine und mittlere Tätigkeiten.
  • Aktiengesellschaft (A.Ş.): kann mit einem Aktionär gegründet werden; Anteilsübertragungen sind flexibler, geeignet für große Strukturen mit vielen Gesellschaftern.
  • Zweigniederlassung: unselbstständiger Teil des ausländischen Unternehmens in der Türkei ohne eigene Rechtspersönlichkeit; die Muttergesellschaft haftet für deren Verbindlichkeiten.
  • Verbindungsbüro: nur für Markterkundung und Kontaktpflege ohne Geschäftstätigkeit; die Einrichtung erfordert eine Genehmigung des zuständigen Ministeriums.

Unterlagen ausländischer Gesellschafter

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt davon ab, ob der Gesellschafter eine natürliche oder juristische Person ist. In der Regel werden verlangt:

  • Für ausländische natürliche Personen eine beglaubigte Übersetzung des Reisepasses
  • Für ausländische juristische Personen ein Registerauszug aus dem Heimatland und ein Vertretungsnachweis
  • Eine Vollmacht für die Vertretung
  • Eine in der Türkei zu beantragende Steuernummer für ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer

Beglaubigung und Übersetzung

Im Ausland ausgestellte Unterlagen werden mit einer Apostille gültig, wenn der ausstellende Staat dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten ist, andernfalls durch Legalisation beim türkischen Konsulat in diesem Land. Danach werden sie in der Türkei von einem vereidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt und notariell beglaubigt. In welcher Reihenfolge die Unterlagen vorzubereiten sind, teilen wir dem Investor vorab mit einer Checkliste mit.

Nach der Gründung

Nach der Eintragung folgen steuerliche Anmeldung, Kontoeröffnung, Nachweis der Kapitaleinlage und die für Gesellschaften mit ausländischem Kapital vorgeschriebenen Meldungen. Danach beginnen laufende Buchhaltung und Reporting auf Englisch. Sind Geschäftsführer oder Mitarbeiter ausländische Staatsangehörige, planen wir die Anträge auf Arbeitserlaubnis im selben Zeitplan. Den Gesamtrahmen finden Sie auf unserer Seite Leistungen für ausländische Investoren.

Für wen ist das geeignet?

  • Ausländische Unternehmen, die in der Türkei eine Tochtergesellschaft gründen möchten
  • Ausländische Privatpersonen, die mit einem türkischen Partner gründen
  • Unternehmen, die eine Zweigniederlassung oder ein Verbindungsbüro in der Türkei erwägen
  • Ausländische Investoren, die sich an einer bestehenden türkischen Gesellschaft beteiligen

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Schritt 1

    Festlegung der Struktur

    Gemeinsam mit dem Investor klären wir Rechtsform, Kapital, Gesellschafter- und Leitungsstruktur.

  2. Schritt 2

    Vorbereitung der Unterlagen

    Wir steuern Beglaubigung und Übersetzung der ausländischen Unterlagen und erstellen den Gesellschaftsvertrag.

  3. Schritt 3

    Steuernummer und Eintragung

    Für die ausländischen Gesellschafter werden Steuernummern beantragt, die Gesellschaft wird ins Handelsregister eingetragen.

  4. Schritt 4

    Eröffnungsformalitäten

    Steuerliche Anmeldung, Bankkonto, Kapitaleinlage und gesetzliche Meldungen werden abgeschlossen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Gründung einer Gesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern?

Liegen die Unterlagen in der Türkei vollständig vor, ist die Eintragung meist schnell erledigt. Entscheidend für die Gesamtdauer sind die Erstellung der Unterlagen im Ausland, Apostille oder konsularische Legalisation und Übersetzung. Werden diese Schritte geplant durchgeführt, kann die Gründung in wenigen Wochen abgeschlossen sein.

Welche Unterlagen benötige ich als Ausländer für eine Firmengründung?

Grundlegend sind eine beglaubigte Passübersetzung für natürliche Personen, Registerauszug und Vertretungsnachweis für juristische Personen sowie bei Bedarf eine Vollmacht. Im Ausland ausgestellte Unterlagen müssen mit Apostille oder konsularischer Legalisation ins Türkische übersetzt werden. Je nach Gesellschafterstruktur können weitere Unterlagen verlangt werden.

Zweigniederlassung oder Gesellschaft – was ist besser?

Eine Zweigniederlassung ist Teil der Muttergesellschaft, die für sämtliche Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung haftet. Eine in der Türkei gegründete Gesellschaft ist dagegen eine eigene juristische Person und begrenzt das Risiko. Auch bei Steuern, Gewinntransfer und Berichterstattung haben beide Strukturen unterschiedliche Folgen; die Wahl treffen wir gemeinsam nach Art Ihrer Tätigkeit.

Wie hoch ist das Mindestkapital einer Gesellschaft?

Das Mindestkapital für Limited Şirket und Aktiengesellschaft wird durch das türkische Handelsgesetzbuch und zugehörige Regelungen bestimmt und gelegentlich angepasst. Den aktuellen Betrag und die Bedingungen der Einzahlung nennen wir Ihnen im Gespräch anhand des für den jeweiligen Zeitraum festgelegten Betrags. Für Informationen nutzen Sie das Formular Angebot anfordern.

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