Während der gesamten Prüfung arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen. Wir bereiten die Prüfung gemeinsam vor, nehmen an den Gesprächen mit dem Prüfer teil und bewerten die Feststellungen. Bei Bedarf begleiten wir die Phasen der Verständigung und der Steuerklage gemeinsam mit unseren Partneranwälten.
Vorbereitung vor der Prüfung
- Bestimmung der zu prüfenden Zeiträume und Themen sowie frühzeitige Ermittlung der Risikobereiche
- Vervollständigung und Ordnung von Büchern, Belegen und Verträgen
- Erstellung schriftlicher Nachweise für mögliche Erläuterungsanfragen
- Planung des Vorgesprächs mit dem Prüfer und Information der Verantwortlichen
Während der Prüfung
Während der Prüfung stehen wir in regelmäßigem Kontakt mit dem Prüfer und legen die angeforderten Informationen und Unterlagen fristgerecht und korrekt vor. Feststellungen bewerten wir umgehend und legen in Punkten, die wir nicht teilen, unsere Auffassung schriftlich dar. Über den Stand des Verfahrens informieren wir Sie in jeder Phase.
Die am Ende der Prüfung erstellten Protokolle sollten vor der Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden. Wir bestimmen die Punkte, zu denen ein Vorbehalt im Protokoll vermerkt werden sollte, und achten darauf, dass Aussagen zutreffend wiedergegeben werden.
Verständigung
In den gesetzlich vorgesehenen Fällen können Steuer und Strafe im Verständigungsverfahren (uzlaşma) mit der Verwaltung abschließend geregelt werden. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung des Antrags, beim Aufbau der Argumentation für die Kommissionssitzung und beim Vergleich der Kosten einer Verständigung mit der Klageoption. Da gesetzlich festgelegt ist, in welchen Fällen und in welcher Phase eine Verständigung beantragt werden kann, und sich diese Regeln von Zeit zu Zeit ändern, prüfen wir vor dem Antrag die aktuellen Regeln anhand Ihres Falls.
Steuerklage
Kommt keine Verständigung zustande oder wird sie nicht gewünscht, kann innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Steuer- und Strafbescheids Klage beim Finanzgericht erhoben werden. Im Verfahren erstellen wir die der Klageschrift zugrunde liegenden Finanzanalysen und Berechnungen und begleiten die erste Instanz und die höheren Instanzen gemeinsam mit unseren Partneranwälten. Zur rechtlichen Seite siehe unsere Seite Rechtsberatung.
Für wen ist das geeignet?
- Unternehmen und Privatpersonen, die eine Prüfungsanordnung erhalten haben
- Steuerpflichtige mit einer Aufforderung zur Stellungnahme oder einem Auskunftsersuchen
- Empfänger eines Steuer- und Strafbescheids
- Unternehmen, denen gefälschte oder inhaltlich irreführende Belege vorgeworfen werden
Wie läuft das Verfahren ab?
- Schritt 1
Erste Einschätzung
Wir prüfen die Anordnung und den Prüfungsgegenstand und legen Risikobereiche und Vorbereitungsplan fest.
- Schritt 2
Vorbereitung
Wir vervollständigen Bücher, Belege und Erläuterungen.
- Schritt 3
Prüfungsverfahren
Wir führen die Kommunikation mit dem Prüfer, bewerten die Feststellungen und kontrollieren die Protokolle.
- Schritt 4
Ergebnis und Optionen
Nach Bericht und Bescheid stellen wir Ihnen die Möglichkeiten der Verständigung und der Klage mit ihren Kosten vor.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert eine Steuerprüfung?
Für vollständige und beschränkte Prüfungen sind gesetzliche Höchstfristen festgelegt, die unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden können. In der Praxis hängt die Dauer von der Zahl der geprüften Zeiträume, dem Umfang des Themas und davon ab, wie schnell Unterlagen vorgelegt werden. Bei einem gut vorbereiteten Steuerpflichtigen ist die Prüfung deutlich kürzer. Haben Sie eine Anordnung erhalten, erreichen Sie uns sofort über unsere Seite Kontakt.
Welche Unterlagen werden bei einer Steuerprüfung verlangt?
In der Regel werden die gesetzlichen Bücher, Rechnungen und ähnliche Belege, Kontoauszüge, Verträge, Lageraufzeichnungen und erläuternde Schreiben zum Prüfungsgegenstand verlangt. Die benötigten Unterlagen sind in der Aufforderung zur Vorlage von Büchern und Belegen aufgeführt. Die Vorlagefrist ist unbedingt einzuhalten; nicht fristgerecht vorgelegte Bücher und Belege können schwerwiegende Folgen haben.
Wie lang ist die Klagefrist in Steuersachen?
Die Frist für eine Klage gegen einen Steuer- und Strafbescheid beträgt 30 Tage ab Zustellung. Wurde ein Antrag auf Verständigung gestellt, ist gesondert zu prüfen, wie die Fristen laufen. Da das Klagerecht bei Fristversäumnis verloren geht, notieren Sie sich unbedingt das Zustelldatum.
Muss ich das Prüfungsprotokoll unterschreiben?
Die Protokolle halten die während der Prüfung getroffenen Feststellungen fest. Sind Sie mit Feststellungen nicht einverstanden, können Sie im Protokoll einen Vorbehalt vermerken und Ihre Auffassung schriftlich beifügen. Wir empfehlen, den Inhalt vor der Unterzeichnung mit Ihrem Steuerberater zu prüfen.
